Ausbildung zum Betriebssanitäter*in
Ausbildung zum Betriebssanitäter*in
Wo sind Betriebssanitäter*innen nötig?
Betriebssanitäter*innen werden überwiegend in größeren Unternehmen, auf Baustellen und in Unternehmen mit einem besonders hohen Gefährdungspotential vorgeschrieben.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§27 DGUV Vorschrift 1)
- mit mehr als 1500 anwesenden Versicherten
- mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art. Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
- mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.
Die Ausbildung
Um in einem Betrieb als Betriebssanitäter*in tätig werden zu können ist das Absolvieren dieser 63 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassenden Grundausbildung sowie eines 32 UE umfassenden Aufbaulehrganges gemäß berufsgenossenschaftlichen Richtlinien notwendig. Die Inhalte der Ausbildung zum Betriebssanitäter*in richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften „DGUV Grundsatz 304-002".
Diese Grundausbildung umfasst die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, die zur optimalen Erfüllung der Aufgaben als Betriebssanitäter notwendig sind.
Die primäre Aufgabe des Betriebssanitäters liegt auf dem Gebiet der erweiterten Ersten-Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder Notarztes. Im Unterschied zu den Ersthelfern, die sich an den möglichen Unfallorten oder in der Nähe aufhalten und somit unmittelbar und sofort für eine Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Notfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. In Notfällen hat der Betriebssanitäter entsprechend seiner Aus- und Fortbildung erweiterte Erste-Hilfe Maßnahmen, ggf. mit Unterstützung des Ersthelfers zu ergreifen. Neben den grundlegenden Maßnahmen ist der Betriebssanitäter ebenfalls mit dem Einsatz und der Verwendung von Geräten wie zum Beispiel des Beatmungsbeutels, der Sekretabsaugpumpe oder des Sauerstoffbehandlungsgerätes vertraut. Ferner kann der Betriebssanitäter seine Aufgaben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen einordnen. Mit einbeziehen, sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter. Voraussetzungen um eine Ausbildung zum Betriebssanitäter*in machen zu können Erste-Hilfe-Kurs nach DGUV (dies entspricht 9UE) oder eine Fortbildung in Erste Hilfe in den letzten zwei Jahren. Wir sind offiziell anerkannte Stelle der Berufsgenossenschaft.
Unsere Kennziffer lautet 8.1902.
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber*in, ob Ihnen Bildungsurlaub zusteht.
Alle drei Jahre sind die Kenntnisse verpflichtend durch eine 16 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassende Fortbildung für Betriebssanitäter aufzufrischen.
Die Kosten hierfür liegen bei 249,00€ pro Teilnehmer*in.